Die elektronische Gesundheitskarte gibt es bereits seit 1995. In Sachen Rezept läuft bislang alles noch auf Papier. Das soll sich ändern, Dr. Peter Froese, Vorsitzender des Apothekerverbands Schleswig-Holstein, klärt in der aktuellen Ausgabe der Neuen Apotheken Illustrierten auf, ab wann Rezepte in der Apotheke elektronisch eingelöst werden können.
Das E-Rezept soll das Papierrezept ablösen, das derzeit alle gesetzlich krankenversicherten Patienten von ihrem Arzt bekommen und in der Apotheke einlösen. Die Voraussetzungen dafür, also die elektronische Infrastruktur, möchte man bis Mitte 2020 schaffen, erklärt Froese. Dann wird es eine lange Phase geben, in der beide Rezepte parallel nebeneinander existieren, bevor das E-Rezept das Papierrezept komplett ablöst.
„Der Deutsche Apothekerverband hat die Federführung des bundesweiten Projekts zusammen mit den Ärzten und Krankenkassen übernommen. Die Apotheker setzen sich dafür ein, dass das E-Rezept nach wie vor den Charakter einer Urkunde haben muss, die fälschungssicher sein muss. Außer Arzt, Apotheker und Patient darf sich niemand unberechtigt Zugriff verschaffen“, erklärt Froese. Zudem müssten die Rahmenbedingungen so gewählt sein, dass jeder Patient nach wie vor seine Apotheke frei wählen kann.
Froese: „Für die Patienten soll die elektronische Übermittlung ihres Rezepts einen konkreten Nutzen haben. Patienten können ihre ärztliche Verordnung künftig damit besser verwalten und einfacher an die Apotheke ihrer Wahl geben. Aber auch für Ärzte und Apotheker kann das E-Rezept Vorteile bringen. Aufwendige Rücksprachen aufgrund fehlerhaft bedruckter rosa Rezepte gehören dann der Vergangenheit an. Elektronische Prüfungen können Ungereimtheiten vorab ausschließen.“
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